Art. 1 NÖ WWOPBGG

NÖ WWOPBGG - Wahltage Wahl Organe Personalvertretung für Bedienstete der NÖ Gemeinden und NÖ Gemeindeverbände

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich wird als Wahltag

 

Donnerstag, der 12. Juni 2014

 

festgelegt.

 

Für Dienststellen im Turnusdienst wird als zweiter Wahltag

 

Mittwoch, der 11. Juni 2014

 

festgelegt.

In Kraft seit 10.09.2013 bis 31.12.9999
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