Gesamte Rechtsvorschrift NÖ WWOPBGG

Wahltage Wahl Organe Personalvertretung für Bedienstete der NÖ Gemeinden und NÖ Gemeindeverbände

NÖ WWOPBGG
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Stand der Gesetzesgebung: 25.09.2017
Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich
StF: LGBl. 2002/2-0

Artikel

Art. 1 NÖ WWOPBGG


Für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich wird als Wahltag

 

Donnerstag, der 12. Juni 2014

 

festgelegt.

 

Für Dienststellen im Turnusdienst wird als zweiter Wahltag

 

Mittwoch, der 11. Juni 2014

 

festgelegt.

Wahltage Wahl Organe Personalvertretung für Bedienstete der NÖ Gemeinden und NÖ Gemeindeverbände (NÖ WWOPBGG) Fundstelle


Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich
StF: LGBl. 2002/2-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 27. August 2013 aufgrund des § 17 des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. 2002–9, veordnet:

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