Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
(Anm.: Anlage 42 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 42 ist als PDF dokumentiert.)
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 42 NÖ SRW
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 42 NÖ SRW selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 42 NÖ SRW