§ 2 NÖ SBPV § 2

NÖ SBPV - NÖ Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Der Prüfungsinhalt über die Grundkenntnisse der Geschichte des Bundeslandes Niederösterreich (Prüfungsstoffabgrenzung II gemäß § 10a Abs. 7 StBG) hat nachstehende Themenbereiche zu umfassen:

1.

Geschichtliche Entwicklung des Landes Niederösterreich

2.

Politisches System und Landesverwaltung

3.

Bildungswesen

4.

Geographie, Wirtschaft und Verkehr

5.

Bedeutende Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher

In Kraft seit 26.10.2006 bis 31.12.9999
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