Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Bezirksverwaltungsbehörden des Landes Niederösterreich werden mit der Durchführung von Prüfungen gemäß § 10a Abs. 5 StbG betraut.
In Kraft seit 26.10.2006 bis 31.12.9999
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