Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Verordnung der NÖ Landesrgierung vom 13. März 1984 über das Kuratorium der Interessenvertretung der NÖ Familie StF: LGBl. 3505/2-0
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 Abs. 3 des NÖ Familiengesetzes, LGBl. 3505–0, wird verordnet:
In Kraft seit 20.04.1984 bis 31.12.9999
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