Folgende Organisationen erfüllen die Voraussetzungen, dem Kuratorium der Interessenvertretung der NÖ Familien anzugehören:
Caritas der Diözese St. Pölten, | ||||||||||
Caritas der Erzdiözese Wien, | ||||||||||
Handelskammer Niederösterreich, | ||||||||||
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich, | ||||||||||
Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich, | ||||||||||
Landesverband der Elternvereine an höheren und mittleren Schulen von Wien und Niederösterreich, | ||||||||||
Lebenshilfe Niederösterreich, | ||||||||||
NÖ Hilfswerk, | ||||||||||
Niederösterreichische Initiative für das familienbedürftige Kind, | ||||||||||
Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, | ||||||||||
NÖ Landesverband der Elternvereine an den öffentlichen Pflichtschulen, | ||||||||||
NÖ Volkshilfe, | ||||||||||
Österreichisches Kinderrettungswerk, Landesverband NÖ, | ||||||||||
Land NÖ Gemeindevertreter der ÖVP, | ||||||||||
Land sozialistischer Gemeindevertreter in Niederösterreich. |
Verordnung der NÖ Landesrgierung vom 13. März 1984 über das Kuratorium der Interessenvertretung der NÖ Familie
StF: LGBl. 3505/2-0
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 Abs. 3 des NÖ Familiengesetzes, LGBl. 3505–0, wird verordnet: