Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Verständigung (Nichtbestehen, Ergänzungsprüfung für Berufsjäger)
Formular
(Anm.: Anlage 19b ist als PDF dokumentiert.)
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 19b NÖ JVO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 19b NÖ JVO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 19b NÖ JVO