Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1) Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.
(2) Die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 28. Juni 1977 über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Grundverkehrsbehörden, LGBl. 6800/1, tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 4 NÖ GVV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 NÖ GVV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 4 NÖ GVV