Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024
Im Fonds sind für die Förderungsbereiche
–
Landwirtschaft
–
Wohnbaumaßnahmen
–
Siedlungsverfahren
eigene Verrechnungseinheiten einzurichten.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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