Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Höhe der für das Jahr 2006 von allen Gemeinden an den NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds zu entrichtenden Umlage wird mit insgesamt € 369.908,30 festgesetzt.
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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