Entschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren (NÖ EES) Fundstelle

NÖ EES - Entschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Verordnung über die Entschädigung für die Erfassung der NÖ Senioren
StF: LGBl. 9280/1-0

Änderung

LGBl. 9280/1-1

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 4. September 2001 aufgrund des § 5 Abs. 2 des NÖ Seniorengesetzes, LGBl. 9280–3, verordnet:

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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