Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
Kundmachung über die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, des Vizebürgermeisters oder der Vizebürgermeisterin und des Gemeindevorstandes (Stadtrates)
(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage 3 ist als PDF dokumentiert)
In Kraft seit 22.11.2024 bis 31.12.9999
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