Kundmachung über die Einberufung von Ersatzmitgliedern in den Gemeinderat
(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage 7 ist als PDF dokumentiert)
§ 1 und die Anlagen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 66/2024 treten am 1. Februar 2025 in Kraft.Paragraph eins und die Anlagen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2024, treten am 1. Februar 2025 in Kraft.
Kundmachung über die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, des Vizebürgermeisters oder der Vizebürgermeisterin und des Gemeindevorstandes (Stadtrates)
(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage 3 ist als PDF dokumentiert)
Kundmachung über die Neuwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, des Vizebürgermeisters oder der Vizebürgermeisterin, Ergänzungswahl von Mitgliedern des Gemeindevorstandes (Stadtrates)
(Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage 4 ist als PDF dokumentiert)
Kundmachung über den Amtsverzicht und Amtsverlust als Bürgermeister oder Bürgermeisterin, als Vizebürgermeister oder Vizebürgermeisterin, als Mitglied des Gemeindevorstandes (Stadtrates), als Vorsitzender oder Vorsitzende bzw. Mitglied eines Gemeinderatsausschusses
(Anm.: Anlage 5 ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage 5 ist als PDF dokumentiert)
Kundmachung über das Ausscheiden von Mitgliedern des Gemeinderates
(Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage 6 ist als PDF dokumentiert)
Niederschrift über die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, des Vizebürgermeisters oder derVizebürgermeisterin, der Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtrates) sowie der Mitglieder des Prüfungsausschusses in der konstituierenden Sitzung
(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert) Anmerkung, Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)
Niederschrift über die Neuwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, des Vizebürgermeisters oder der Vizebürgermeisterin, über die Ergänzungswahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtrates), sowie von Mitgliedern des Prüfungsausschusses
(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert) Anmerkung, Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)
Zur Vollziehung des V. Hauptstückes der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), LGBl. 1000, müssen die in der Anlage enthaltenen Drucksorten verwendet werden.Zur Vollziehung des römisch fünf. Hauptstückes der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), Landesgesetzblatt 1000, müssen die in der Anlage enthaltenen Drucksorten verwendet werden.