NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014) Fundstelle

NÖ BTV 2014 - NÖ Bautechnikverordnung 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

LGBl. Nr. 25/2016

LGBl. Nr. 54/2018

[CELEX-Nr.: 32013L0059, 32015L2193]

LGBl. Nr. 36/2021

[CELEX-Nr.: 32016L0802, 32018L0844, 32018L2001]

LGBl. Nr. 32/2022

[CELEX-Nr.: 32015L2193]

Inhaltsverzeichnis

Teil I
Begriffsbestimmungen und gleichwertiges Abweichen

§ 1

Begriffsbestimmungen

§ 2

Gleichwertiges Abweichen

Teil II
Bautechnische Anforderungen

§ 3

Verweise auf OIB-Richtlinien

Teil III
Sondervorschriften für bestimmte Bauwerke

§ 4

Anwendungsbereich

§ 5

Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen

§ 6

Kindergärten und Schulen

§ 7

Bauwerke mit besonderem Verwendungszweck und Bauwerke mit erschwerten Bedingungen für den abwehrenden Brandschutz

§ 8

Denkmalgeschützte und erhaltungswürdige Bauwerke

§ 9

Bauwerke vorübergehenden Bestandes und Notstandsbauten

§ 10

Land- und forstwirtschaftliche Bauwerke

§ 11

Mindestanzahl von Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge

§ 12

Anforderungen an Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge

§ 13

(entfällt)

§ 14

Abstellanlagen für Fahrräder

Teil IV
Heizungen und Blockheizkraftwerke

Abschnitt A
Brennstoffe

§ 15

Zulässige Brennstoffe

Abschnitt B
Aufstellung und Einbau von Feuerungsanlagen

§ 16

Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt C
Kleinfeuerungen

§ 17

(entfällt durch LGBl. Nr. 36/2021)

§ 18

(entfällt durch LGBl. Nr. 36/2021)

§ 19

(entfällt durch LGBl. Nr. 36/2021)

§ 20

(entfällt durch LGBl. Nr. 36/2021)

§ 21

(entfällt durch LGBl. Nr. 36/2021)

§ 22

(entfällt durch LGBl. Nr. 36/2021)

§ 23

Betrieb

§ 24

Altanlagen

Abschnitt D
Feuerungsanlagen mit mehr als 400 kW Nennwärmeleistung

§ 25

Emissionsgrenzwerte, Intervalle und Umfang der Überprüfungen für Feuerungsanlagen mit mehr als 400 kW Nennwärmeleistung und weniger als 1 MW Brennstoffwärmeleistung

§ 26

Emissionsgrenzwerte, Intervalle und Umfang der Überprüfungen für mittelgroße Feuerungsanlagen

§ 26a

Übergangsbestimmungen und Ausnahmen für mittelgroße Feuerungsanlagen

§ 26b

Pflichten des Eigentümers von mittelgroßen Feuerungsanlagen

Abschnitt E
Überprüfung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln

§ 27

Intervalle und Umfang der Überprüfungen

§ 28

Überprüfungsverfahren

§ 29

Messgeräte

Abschnitt F
Blockheizkraftwerke

§ 30

Emissionsgrenzwerte, Intervalle und Umfang der Überprüfungen

Teil V
Zentralheizungsanlagen mit elektrischer Widerstandsheizung, Wärmepumpen und Klimaanlagen

§ 31

Intervalle und Umfang der Überprüfungen

Teil VI
Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

Abschnitt A
Allgemeine Bestimmungen

§ 32

Brennbare Flüssigkeiten

§ 33

Lagerung

Abschnitt B
Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrenkategorien I, II und III

§ 34

Maßnahmen

Abschnitt C
Lagerbehälter und Leitungen für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie IV

§ 35

Mindestausstattung

§ 36

Lagerung in Gebäuden

§ 37

Unterirdische Lagerung

§ 38

Lagerung im Freien

§ 39

Leitungen

§ 40

Absperr- und Sicherheitseinrichtungen

§ 41

Aufschriften

§ 42

Prüfungen, Befunde

Teil VII
Umgesetzte EU-Richtlinien, Schlussbestimmungen

§ 43

Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren

§ 44

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 45

Schluss- und Übergangsbestimmungen

 

 

Anlage 1:

„OIB-Richtlinie 1 - Mechanische Festigkeit und Standsicherheit“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014

Anlage 2:

„OIB-Richtlinie 2 - Brandschutz“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014

Anlage 2.1:

„OIB-Richtlinie 2.1 - Brandschutz bei Betriebsbauten“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014

Anlage 2.2:

„OIB-Richtlinie 2.2 - Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014

Anlage 2.3:

„OIB-Richtlinie 2.3 - Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m “ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014

Anlage 3:

„OIB-Richtlinie 3 - Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014

 

Anlage 4:

„OIB-Richtlinie 4 - Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014

Anlage 5:

„OIB-Richtlinie 5 - Schallschutz“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014

Anlage 6:

„OIB-Richtlinie 6 - Energieeinsparung und Wärmeschutz“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014

Anlage 7:

„OIB-Richtlinien - Begriffsbestimmungen“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014

Anlage 8:

„OIB-Richtlinien - Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014

Anlage 9:

Anlagendatenblatt Heizessel / BHKW

Anlage 10:

Prüfbericht für die Abgasmessung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln

Anlage 11:

Prüfbericht für die Inspektion von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln über 70 kW Nennwärmeleistung

Artikel 12:

Anlagendatenblatt und Prüfbericht für die Inspektion von Klimaanlagen über 70 kW

Artikel 13

Prüfbericht für die Abgasmessung von Blockheizkraftwerken (BHKW)

Artikel 14

Anlagenblatt für Wärmepumpen über 70 kW (PDesign)

Artikel 15

Anlagenblatt für Zentralheizungsanlagen mit elektrischen Widerstandsheizungen über 70 kW

Artikel 16

Registrierung von mittelgroßen Feuerungsanlagen

In Kraft seit 08.06.2022 bis 11.01.2023
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