NÖ Auskunftsgesetz (NÖ AKG) Fundstelle

NÖ AKG - NÖ Auskunftsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

LGBl. 0020-1

[CELEX-Nr.: 390L0313]

LGBl. 0020-2

[CELEX-Nr.: 32003L0004, 32003L0098]

LGBl. 0020-3

[CELEX-Nr.: 32007L0002]

LGBl. 0020-4

LGBl. Nr. 58/2015

[CELEX-Nr.: 32013L0037]

LGBl. Nr. 45/2017

LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 45/2019

LGBl. Nr. 60/2021

Inhaltsverzeichnis

 

§ 1

Inhalt

Abschnitt 1
Allgemeines Auskunftsrecht

§ 2

Recht auf Auskunft

§ 3

Verlangen um Auskunft

§ 4

Erteilung der Auskunft

§ 5

Einschränkungen des Auskunftsrechtes

§ 6

Verweigerung der Auskunft durch Bescheid

Abschnitt 2
Umweltinformation

§ 7

Ziel, Anwendungsbereich

§ 8

Umweltinformationen

§ 9

Informationspflichtige Stellen

§ 10

Freier Zugang zu Umweltinformationen

§ 11

Mitteilungspflicht

§ 12

Mitteilungsschranken und Verweigerungsgründe

§ 13

Rechtsschutz

§ 14

Veröffentlichung von Umweltinformationen

§ 15

Übermittlungspflicht

§ 16

Abgabenbefreiung

Abschnitt 3
Geodateninfrastruktur des Landes

§ 17

Ziel

§ 18

Anwendungsbereich

§ 19

Begriffsbestimmungen

§ 20

Anforderungen an Metadaten

§ 21

Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

§ 22

Netzdienste

§ 23

Geoportal INSPIRE, Verknüpfung mit Geodaten Dritter

§ 24

Beschränkungen des Zugangs der Öffentlichkeit zu Geodaten

§ 25

Entgelt für Netzdienste

§ 26

Nutzung von Geodaten durch öffentliche Geodatenstellen Österreichs

§ 27

Nutzung von Geodaten durch die Europäische Union, andere Mitgliedstaaten oder internationale Einrichtungen

§ 28

Rechtsschutz

§ 29

Monitoring

§ 30

Berichtspflichten, Koordinierung

§ 31

Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen

§ 32

Ziel

§ 33

Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 33a

Ausnahmen vom Geltungsbereich

§ 34

Begriffsbestimmungen

§ 35

Allgemeiner Grundsatz

§ 36

Begehren auf Weiterverwendung

§ 37

Verfügbare Formate

§ 38

Grundsätze zur Entgeltsbemessung

§ 39

Standardlizenzen

§ 40

Transparenz

§ 40a

Praktische Vorkehrungen

§ 40b

Forschungsdaten

§ 40c

Hochwertige Datensätze

§ 41

Nichtdiskriminierung

§ 42

Ausschließlichkeitsvereinbarungen

§ 43

Verweigerung der Weiterverwendung durch Bescheid

§ 44

Feststellung mit Bescheid (Lizenzen)

§ 45

Rechtsschutz

Abschnitt 4a
Datenschutzbeauftragte

§ 45a

Datenschutzbeauftragte

Abschnitt 5
Gemeinsame Bestimmungen

§ 46

Geschlechtsneutrale Bezeichnungen

§ 47

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 48

Umgesetzte EU-Richtlinien

§ 49

Inkrafttreten

Anlage 1

 

Anlage 2

 

Anlage 3

 

In Kraft seit 28.09.2021 bis 31.12.9999
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