§ 1 NÖ AIP 2012 § 1

NÖ AIP 2012 - Authentische Interpretation NÖ Parteienfinanzierungsgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

§ 2 Z 2 des NÖ Parteienfinanzierungsgesetzes 2012, LGBl. 0301–0, ist so auszulegen, dass davon Parteien gemäß § 2 Z 1 nicht erfasst sind. Eine Förderung nach § 3 schließt eine Förderung nach § 4 aus.

In Kraft seit 06.11.2013 bis 31.12.9999
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