§ 3 LVAV 2012 Schlussbestimmungen

LVAV 2012 - Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2002, LGBl. Nr. 1, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 58/2011, außer Kraft.

(3) Die Novelle LGBl. Nr. 32/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Die Novelle LGBl. Nr. 8/2019 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 13.02.2019 bis 31.12.9999
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