Landespersonalvertretungs-Wahlordnung (LPV-WO) Fundstelle

LPV-WO - Landespersonalvertretungs-Wahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Februar 2000 über die Durchführung der Personalvertretungswahlen (Landespersonalvertretungs-Wahlordnung – LPV-WO)

Stammfassung: LGBl. Nr. 11/2000

Änderung

LGBl. Nr. 19/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 39 des Steiermärkischen Landespersonalvertretungsgesetzes 1999 – LPVG 1999, LGBl. Nr. 64/1999 wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Wahlkommissionen

§ 

1              Zusammensetzung der Wahlkommissionen

§ 

2              Konstituierung der Wahlkommissionen

§ 

3              Aufgaben der Wahlkommissionen

2. Abschnitt
Vorbereitung der Wahlen

§ 

4              Wahlausschreibung

§ 

5              Wahlkundmachung

§ 

6              Verzeichnis der Bediensteten

§ 

7              Erstellung der Wählerverzeichnisse

§ 

8              Auflegung der Wählerverzeichnisse, Einsprüche und Berufungen

§ 

9              Wahlvorschläge

§ 

10              Überprüfung der Wahlvorschläge

§ 

11              Auflegung und Kundmachung der Wahlvorschläge

§ 

12              Wahlort, Wahllokal, Wahlzeit, Wahlzelle, Wahlurne

§ 

13              Vertrauenspersonen

3. Abschnitt
Durchführung der Wahl

§ 

14              Wahlhandlung

§ 

15              Beginn der Wahlhandlung, Niederschrift

§ 

16              Ausübung des Wahlrechtes

§ 

17              Stimmenabgabe

§ 

18              Briefwahl – Zulässigkeit

§ 

19              Stimmenabgabe durch Briefwahl

§ 

20              Stimmenabgabe in den Wahlsprengeln

§ 

21              Amtliche Stimmzettel

§ 

22              Gültige Ausfüllung

§ 

23              Ungültige Stimmzettel

§ 

24              Beendigung der Stimmenabgabe; Feststellung der abgegebenen Stimmen

§ 

25              Ermittlung der Mandate

§ 

26              Feststellung der Gewählten

§ 

27              Wahlakten

§ 

28              Verlautbarung des Wahlergebnisses

§ 

29              Wahlanfechtung

§ 

30              Fristen

§ 

31              In-Kraft-Treten

In Kraft seit 19.02.2000 bis 31.12.9999
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