Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Der Landesbeamte erreicht einen höheren Gehalt durch
a)
Vorrückung in höhere Gehaltsstufen,
b)
Zeitvorrückung in höhere Dienstklassen,
c)
Beförderung und
d)
Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe.
In Kraft seit 03.02.1988 bis 31.12.9999
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