§ 45e LBed. 1988

LBed. 1988 - Landesbedienstetengesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

§ 45e*)

*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 49/2000

In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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