Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Für die Führung von Abteilungen für Psychiatrie in privaten Krankenanstalten und in privaten Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie gelten die §§ 37 bis 40.
In Kraft seit 22.03.1990 bis 31.12.9999
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