Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Abteilungen und Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie sind grundsätzlich offen zu führen.
In Kraft seit 22.03.1990 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 38
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 38 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 38