§ 5 K-LVGG (weggefallen)

K-LVGG - Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
§ 5 K-LVGG seit 01.01.2018 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.2018 bis 31.12.9999
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