Kompetenzfeststellung durch den VfGH (K-BV) Fundstelle

K-BV - Kompetenzfeststellung durch den VfGH

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. Juli 1928, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes in der Frage, ob durch Bundesgrundsatzgesetz eigene Bundesorgane mit der Vollziehung betraut werden dürfen.
StF: BGBl. Nr. 171/1928

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 56, Absatz 4, des Verfassungsgerichtshofgesetzes vom 18. Dezember 1925, B.G.Bl. Nr. 454, in der Fassung der Verfassungsgerichtshofgesetz-Novelle vom 26. März 1926, B.G.Bl. Nr. 77, wird kundgemacht:

Anmerkung

Vgl. Art. 138 Abs. 2 B-VG

In Kraft seit 10.07.1928 bis 31.12.9999
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