Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend inländische Zweitwohnsitze StF: BGBl. II Nr. 528/2003
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet:
In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Inländische Zweitwohnsitze (IZV) Fundstelle
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Inländische Zweitwohnsitze (IZV) Fundstelle selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Inländische Zweitwohnsitze (IZV) Fundstelle