Inländische Zweitwohnsitze (IZV) Fundstelle

IZV - Inländische Zweitwohnsitze

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend inländische Zweitwohnsitze
StF: BGBl. II Nr. 528/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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