Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend inländische Zweitwohnsitze StF: BGBl. II Nr. 528/2003
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet:
In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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