Anl. 1 InvFG 2011

InvFG 2011 - Investmentfondsgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2025
Anlage I zu Art. 2 InvFG 2011Anlage römisch eins zu Artikel 2, InvFG 2011SCHEMA AI. Investmentfondsrömisch eins. Investmentfonds
  1. 1.Ziffer einsInformationen über den Investmentfonds
  2. 1.1.eins Punkt einsBezeichnung
  3. 1.2.eins Punkt 2Zeitpunkt der Gründung des Investmentfonds. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist
  4. 1.3.eins Punkt 3
  5. 1.4.eins Punkt 4Angabe der Stelle, bei der die Fondsbestimmungen sowie die periodischen Berichte erhältlich sind
  6. 1.5.eins Punkt 5Kurzangaben über die auf den Investmentfonds anwendbaren Steuervorschriften, wenn sie für den Anteilinhaber von Bedeutung sind. Angabe, ob auf die von den Anteilinhabern vom Investmentfonds bezogenen Einkünfte und Kapitalerträge Quellenabzüge erhoben werden
  7. 1.6.eins Punkt 6Stichtag für den Jahresabschluss und Häufigkeit der Ausschüttung
  8. 1.7.eins Punkt 7Name der Personen, die mit der Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs. 5 beauftragt sindName der Personen, die mit der Abschlussprüfung gemäß Paragraph 49, Absatz 5, beauftragt sind
  9. 1.8.eins Punkt 8
  10. 1.9.eins Punkt 9
  11. 1.10.eins Punkt 10Angabe der Art und der Hauptmerkmale der Anteile, insbesondere:
    • StrichaufzählungArt des Rechts (dingliches, Forderungs- oder anderes Recht), das der Anteil repräsentiert
    • StrichaufzählungOriginal-Urkunden oder Zertifikate über diese Urkunden, Eintragung in einem Register oder auf einem Konto
    • StrichaufzählungMerkmale der Anteile: Namens- oder Inhaberpapiere, gegebenenfalls Angabe der Stückelung
    • StrichaufzählungBeschreibung des Stimmrechts der Anteilinhaber, falls dieses besteht
    • StrichaufzählungVoraussetzungen, unter denen die Auflösung des Investmentfonds beschlossen werden kann, und Einzelheiten der Auflösung, insbesondere in Bezug auf die Rechte der Anteilinhaber
  12. 1.11.eins Punkt 11Gegebenenfalls Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden
  13. 1.12.eins Punkt 12Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und/oder den Verkauf der Anteile
  14. 1.13.eins Punkt 13Modalitäten und Bedingungen der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile und Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann
  15. 1.14.eins Punkt 14Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge
  16. 1.15.eins Punkt 15Beschreibung der Anlageziele des Investmentfonds, einschließlich der finanziellen Ziele (z. B. Kapital- oder Ertragssteigerung), der Anlagepolitik (z. B. Spezialisierung auf geografische Gebiete oder Wirtschaftsbereiche), etwaiger Beschränkungen bei dieser Anlagepolitik sowie der Angabe etwaiger Techniken und Instrumente oder Befugnisse zur Kreditaufnahme, von denen bei der Verwaltung des Investmentfonds Gebrauch gemacht werden kann
  17. 1.16.eins Punkt 16Regeln für die Vermögensbewertung
  18. 1.17.eins Punkt 17Ermittlung der Verkaufs- oder Ausgabe- und der Auszahlungs- oder Rücknahmepreise der Anteile, insbesondere:
    • StrichaufzählungMethode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise
    • StrichaufzählungAngaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile verbundenen Kosten
    • StrichaufzählungAngabe von Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieser Preise
  19. 1.18.eins Punkt 18Angaben über die Methode, die Höhe und die Berechnung der zu Lasten des Investmentfonds gehenden Vergütungen für die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle oder Dritte und der Unkostenerstattungen an die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle oder Dritte durch den Investmentfonds
  20. 2.Ziffer 2Angaben über die Verwahrstelle:
    1. 2.1.2 Punkt einsIdentität der Verwahrstelle des OGAW und Beschreibung ihrer Pflichten sowie der Interessenkonflikte, die entstehen können;
    2. 2.2.2 Punkt 2Beschreibung sämtlicher von der Verwahrstelle übertragener Verwahrungsfunktionen, Liste der Beauftragten und Unterbeauftragten und Angabe sämtlicher Interessenkonflikte, die sich aus der Aufgabenübertragung ergeben können;
    3. 2.3.2 Punkt 3Erklärung, dass den Anlegern auf Antrag Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Z 2.1. und 2.2. übermittelt werden.Erklärung, dass den Anlegern auf Antrag Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Ziffer 2 Punkt eins und 2.2. übermittelt werden.
  21. 3.Ziffer 3Angaben über die externen Beratungsfirmen oder Anlageberater, wenn ihre Dienste auf Vertragsbasis in Anspruch genommen und die Vergütungen hierfür dem Vermögen des OGAW entnommen werden:
    1. 3.1.3 Punkt einsName der Firma oder des Beraters,
    2. 3.2.3 Punkt 2Einzelheiten des Vertrags mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentaktiengesellschaft, die für die Anteilinhaber von Interesse sind; ausgenommen sind Einzelheiten betreffend die Vergütungen,
    3. 3.3.3 Punkt 3andere Tätigkeiten von Bedeutung.
  22. 4.Ziffer 4Angaben über die Maßnahmen, die getroffen worden sind, um die Zahlungen an die Anteilinhaber, den Rückkauf oder die Rücknahme der Anteile sowie die Verbreitung der Informationen über den OGAW vorzunehmen. Diese Angaben sind auf jeden Fall hinsichtlich des Mitgliedstaats zu machen, in dem der OGAW bewilligt ist. Falls ferner die Anteile in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben werden, sind die oben bezeichneten Angaben hinsichtlich dieses Mitgliedstaats zu machen und in den dort verbreiteten Prospekt aufzunehmen.
  23. 5.Ziffer 5Weitere Anlageinformationen:
    1. 5.1.5 Punkt einsGegebenenfalls bisherige Ergebnisse des OGAW — diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein,
    2. 5.2.5 Punkt 2Profil des typischen Anlegers, für den der OGAW konzipiert ist.
  24. 6.Ziffer 6Wirtschaftliche Informationen:
    1. 6.1.6 Punkt einsEtwaige Kosten oder Gebühren mit Ausnahme der unter Nummer 1.17 genannten Kosten, aufgeschlüsselt nach denjenigen, die vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und denjenigen, die aus dem Sondervermögen des OGAW zu zahlen sind.

II. Verwaltungsgesellschaftrömisch II. Verwaltungsgesellschaft
  1. 1.Ziffer einsInformationen über die Verwaltungsgesellschaft mit einem Hinweis darauf, ob die Verwaltungsgesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als im Herkunftmitgliedstaat des OGAW
  2. 1.1.eins Punkt einsBezeichnung oder Firma, Rechtsform, Gesellschaftssitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt
  3. 1.2.eins Punkt 2Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist
  4. 1.3.eins Punkt 3Falls die Gesellschaft weitere Investmentfonds verwaltet, Angabe dieser weiteren Investmentfonds
  5. 1.4.eins Punkt 4
  6. 1.5.eins Punkt 5
  7. 1.6.eins Punkt 6
  8. 1.7.eins Punkt 7
  9. 1.8.eins Punkt 8Name und Funktion der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. Angabe der Hauptfunktionen, die diese Personen außerhalb der Gesellschaft ausüben, wenn sie für diese von Bedeutung sind
  10. 1.9.eins Punkt 9Kapital: Höhe des gezeichneten Kapitals mit Angabe des eingezahlten Kapitals
  11. 1.10.eins Punkt 10
  12. 1.11.eins Punkt 11
  13. 1.12.eins Punkt 12
  14. 1.13.eins Punkt 13
  15. 1.14.eins Punkt 14
  16. 1.15.eins Punkt 15
  17. 1.16.eins Punkt 16
  18. 1.17.eins Punkt 17
  19. 1.18.eins Punkt 18
  20. 2.Ziffer 2Angaben über die Verwahrstelle:
    1. 2.1.2 Punkt einsIdentität der Verwahrstelle des OGAW und Beschreibung ihrer Pflichten sowie der Interessenkonflikte, die entstehen können;
    2. 2.2.2 Punkt 2Beschreibung sämtlicher von der Verwahrstelle übertragener Verwahrungsfunktionen, Liste der Beauftragten und Unterbeauftragten und Angabe sämtlicher Interessenkonflikte, die sich aus der Aufgabenübertragung ergeben können;
    3. 2.3.2 Punkt 3Erklärung, dass den Anlegern auf Antrag Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Z 2.1. und 2.2. übermittelt werden.Erklärung, dass den Anlegern auf Antrag Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Ziffer 2 Punkt eins und 2.2. übermittelt werden.
  21. 3.Ziffer 3Angaben über die externen Beratungsfirmen oder Anlageberater, wenn ihre Dienste auf Vertragsbasis in Anspruch genommen und die Vergütungen hierfür dem Vermögen des OGAW entnommen werden:
    1. 3.1.3 Punkt einsName der Firma oder des Beraters,
    2. 3.2.3 Punkt 2Einzelheiten des Vertrags mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentaktiengesellschaft, die für die Anteilinhaber von Interesse sind; ausgenommen sind Einzelheiten betreffend die Vergütungen,
    3. 3.3.3 Punkt 3andere Tätigkeiten von Bedeutung.
  22. 4.Ziffer 4Angaben über die Maßnahmen, die getroffen worden sind, um die Zahlungen an die Anteilinhaber, den Rückkauf oder die Rücknahme der Anteile sowie die Verbreitung der Informationen über den OGAW vorzunehmen. Diese Angaben sind auf jeden Fall hinsichtlich des Mitgliedstaats zu machen, in dem der OGAW bewilligt ist. Falls ferner die Anteile in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben werden, sind die oben bezeichneten Angaben hinsichtlich dieses Mitgliedstaats zu machen und in den dort verbreiteten Prospekt aufzunehmen.
  23. 5.Ziffer 5Weitere Anlageinformationen:
    1. 5.1.5 Punkt einsGegebenenfalls bisherige Ergebnisse des OGAW — diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein,
    2. 5.2.5 Punkt 2Profil des typischen Anlegers, für den der OGAW konzipiert ist.
  24. 6.Ziffer 6Wirtschaftliche Informationen:
    1. 6.1.6 Punkt einsEtwaige Kosten oder Gebühren mit Ausnahme der unter Nummer 1.17 genannten Kosten, aufgeschlüsselt nach denjenigen, die vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und denjenigen, die aus dem Sondervermögen des OGAW zu zahlen sind.

III. Investmentgesellschaftrömisch III. Investmentgesellschaft
  1. 1.Ziffer einsInformationen über die Investmentgesellschaft
  2. 1.1.eins Punkt einsBezeichnung oder Firma, Rechtsform, Gesellschaftssitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt
  3. 1.2.eins Punkt 2Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist
  4. 1.3.eins Punkt 3Im Falle von Investmentgesellschaften mit unterschiedlichen Teilfonds, Angabe dieser Teilfonds
  5. 1.4.eins Punkt 4Angabe der Stelle, bei der die Satzung sowie die periodischen Berichte erhältlich sind
  6. 1.5.eins Punkt 5Kurzangaben über die auf die Gesellschaft anwendbaren Steuervorschriften, wenn sie für den Anteilinhaber von Bedeutung sind. Angabe, ob auf die von den Anteilinhabern von der Gesellschaft bezogenen Einkünfte und Kapitalerträge Quellenabzüge erhoben werden
  7. 1.6.eins Punkt 6Stichtag für den Jahresabschluss und Häufigkeit der Dividendenausschüttung
  8. 1.7.eins Punkt 7Name der Personen, die mit der Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs. 5 beauftragt sindName der Personen, die mit der Abschlussprüfung gemäß Paragraph 49, Absatz 5, beauftragt sind
  9. 1.8.eins Punkt 8Name und Funktion der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. Angabe der Hauptfunktionen, die diese Personen außerhalb der Gesellschaft ausüben, wenn sie für diese von Bedeutung sind
  10. 1.9.eins Punkt 9Kapital
  11. 1.10.eins Punkt 10Angabe der Art und der Hauptmerkmale der Anteile, insbesondere:
    • StrichaufzählungOriginal-Urkunden oder Zertifikate über diese Urkunden, Eintragung in einem Register oder auf einem Konto
    • StrichaufzählungMerkmale der Anteile: Namens- oder Inhaberpapiere, gegebenenfalls Angabe der Stückelung
    • StrichaufzählungBeschreibung des Stimmrechts der Anteilinhaber
    • StrichaufzählungVoraussetzungen, unter denen die Auflösung der Investmentaktiengesellschaft beschlossen werden kann, und Einzelheiten der Auflösung, insbesondere in Bezug auf die Rechte der Anteilinhaber
  12. 1.11.eins Punkt 11Gegebenenfalls Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden
  13. 1.12.eins Punkt 12Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und/oder den Verkauf der Anteile
  14. 1.13.eins Punkt 13Modalitäten und Bedingungen der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile und Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann. Im Falle von Investmentgesellschaften mit unterschiedlichen Teilfonds, Angabe der Art und Weise, wie ein Anteilinhaber von einem Teilfonds in den anderen wechseln kann, und welche Kosten damit verbunden sind
  15. 1.14.eins Punkt 14Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge
  16. 1.15.eins Punkt 15Beschreibung der Anlageziele der Gesellschaft, einschließlich der finanziellen Ziele (zum Beispiel Kapital- oder Ertragssteigerung), der Anlagepolitik (zum Beispiel Spezialisierung auf geografische Gebiete oder Wirtschaftsbereiche), etwaiger Beschränkungen bei dieser Anlagepolitik sowie der Angabe etwaiger Techniken und Instrumente oder Befugnisse zur Kreditaufnahme, von denen bei der Verwaltung der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden kann
  17. 1.16.eins Punkt 16Regeln für die Vermögensbewertung
  18. 1.17.eins Punkt 17Ermittlung der Verkaufs- oder Ausgabe- und der Auszahlungs- oder Rücknahmepreise der Anteile, insbesondere:
    • StrichaufzählungMethode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise
    • StrichaufzählungAngaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile verbundenen Kosten
    • StrichaufzählungAngabe von Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieser Preise
  19. 1.18.eins Punkt 18Angaben über die Methode, die Höhe und die Berechnung der Vergütungen, die von der Gesellschaft zu zahlen sind an ihre Geschäftsleiter und Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, an die Verwahrstelle oder an Dritte, und der Unkostenerstattungen an die Geschäftsleiter der Gesellschaft, an die Verwahrstelle oder an Dritte durch die Gesellschaft
  20. 2.Ziffer 2Angaben über die Verwahrstelle:
    1. 2.1.2 Punkt einsIdentität der Verwahrstelle des OGAW und Beschreibung ihrer Pflichten sowie der Interessenkonflikte, die entstehen können;
    2. 2.2.2 Punkt 2Beschreibung sämtlicher von der Verwahrstelle übertragener Verwahrungsfunktionen, Liste der Beauftragten und Unterbeauftragten und Angabe sämtlicher Interessenkonflikte, die sich aus der Aufgabenübertragung ergeben können;
    3. 2.3.2 Punkt 3Erklärung, dass den Anlegern auf Antrag Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Z 2.1. und 2.2. übermittelt werden.Erklärung, dass den Anlegern auf Antrag Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Ziffer 2 Punkt eins und 2.2. übermittelt werden.
  21. 3.Ziffer 3Angaben über die externen Beratungsfirmen oder Anlageberater, wenn ihre Dienste auf Vertragsbasis in Anspruch genommen und die Vergütungen hierfür dem Vermögen des OGAW entnommen werden:
    1. 3.1.3 Punkt einsName der Firma oder des Beraters,
    2. 3.2.3 Punkt 2Einzelheiten des Vertrags mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentaktiengesellschaft, die für die Anteilinhaber von Interesse sind; ausgenommen sind Einzelheiten betreffend die Vergütungen,
    3. 3.3.3 Punkt 3andere Tätigkeiten von Bedeutung.
  22. 4.Ziffer 4Angaben über die Maßnahmen, die getroffen worden sind, um die Zahlungen an die Anteilinhaber, den Rückkauf oder die Rücknahme der Anteile sowie die Verbreitung der Informationen über den OGAW vorzunehmen. Diese Angaben sind auf jeden Fall hinsichtlich des Mitgliedstaats zu machen, in dem der OGAW bewilligt ist. Falls ferner die Anteile in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben werden, sind die oben bezeichneten Angaben hinsichtlich dieses Mitgliedstaats zu machen und in den dort verbreiteten Prospekt aufzunehmen.
  23. 5.Ziffer 5Weitere Anlageinformationen:
    1. 5.1.5 Punkt einsGegebenenfalls bisherige Ergebnisse des OGAW — diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein,
    2. 5.2.5 Punkt 2Profil des typischen Anlegers, für den der OGAW konzipiert ist.
  24. 6.Ziffer 6Wirtschaftliche Informationen:
    1. 6.1.6 Punkt einsEtwaige Kosten oder Gebühren mit Ausnahme der unter Nummer 1.17 genannten Kosten, aufgeschlüsselt nach denjenigen, die vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und denjenigen, die aus dem Sondervermögen des OGAW zu zahlen sind.

SCHEMA B
Informationen, die in den periodischen Berichten enthalten sein müssen
  1. 1.Ziffer einsVermögensstand:
    • StrichaufzählungWertpapiere,
    • StrichaufzählungBankguthaben,
    • Strichaufzählungsonstige Vermögen,
    • StrichaufzählungVermögen insgesamt,
    • StrichaufzählungVerbindlichkeiten,
    • StrichaufzählungNettobestandswert.
  2. 2.Ziffer 2Anzahl der umlaufenden Anteile
  3. 3.Ziffer 3Nettobestandswert je Anteil
  4. 4.Ziffer 4Wertpapierbestand, wobei zu unterscheiden ist zwischen
    1. a)Litera aWertpapieren, die zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind;
    2. b)Litera bWertpapieren, die auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden;
    3. c)Litera cin § 67 Abs. 3 bezeichneten neu emittierten Wertpapieren;in Paragraph 67, Absatz 3, bezeichneten neu emittierten Wertpapieren;
    4. d)Litera dden sonstigen in § 67 Abs. 4 bezeichneten Wertpapieren,den sonstigen in Paragraph 67, Absatz 4, bezeichneten Wertpapieren,
    wobei eine Gliederung nach den geeignetsten Kriterien unter Berücksichtigung der Anlagepolitik des OGAW (zum Beispiel nach wirtschaftlichen oder geografischen Kriterien, nach Devisen und so weiter) nach prozentualen Anteilen am Reinvermögen vorzunehmen ist; für jedes vorstehend bezeichnete Wertpapier Angabe seines Anteils am Gesamtvermögen des OGAW.Angabe der Veränderungen in der Zusammensetzung des Wertpapierbestandes während des Berichtszeitraums.
  5. 5.Ziffer 5Angaben über die Entwicklung des Vermögens des OGAW während des Berichtszeitraums, die Folgendes umfassen:
    • StrichaufzählungErträge aus Anlagen;
    • Strichaufzählungsonstige Erträge;
    • StrichaufzählungAufwendungen für die Verwaltung;
    • StrichaufzählungAufwendungen für die Verwahrstelle;
    • Strichaufzählungsonstige Aufwendungen und Gebühren;
    • StrichaufzählungNettoertrag;
    • StrichaufzählungAusschüttungen und wiederangelegte Erträge;
    • StrichaufzählungErhöhung oder Verminderung der Kapitalrechnung;
    • StrichaufzählungMehr- oder Minderwert der Anlagen;
    • Strichaufzählungetwaige sonstige Änderungen, welche das Vermögen und die Verbindlichkeiten des OGAW berühren;
    • StrichaufzählungTransaktionskosten (Kosten, die dem OGAW bei Geschäften mit seinem Portfolio entstehen).
  6. 6.Ziffer 6Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, wobei zum Ende jeden Geschäftsjahres Folgendes anzugeben ist:
    • Strichaufzählunggesamter Nettobestandswert;
    • StrichaufzählungNettobestandswert je Anteil.
  7. 7.Ziffer 7Angabe des Betrags der bestehenden Verbindlichkeiten aus vom OGAW im Berichtszeitraum getätigten Geschäften im Sinne von §§ 73, 83 und 84, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist.Angabe des Betrags der bestehenden Verbindlichkeiten aus vom OGAW im Berichtszeitraum getätigten Geschäften im Sinne von Paragraphen 73,, 83 und 84, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist.
  8. 8.Ziffer 8Berechnungsmethode des Gesamtrisikos:
    1. 8.1.8 Punkt einsVerwendete Berechnungsmethode des Gesamtrisikos
    2. 8.2.8 Punkt 2Falls anwendbar, Informationen über das verwendete Referenzvermögen
    3. 8.3.8 Punkt 3Falls anwendbar, die niedrigste, die höchste und die durchschnittliche Höhe des Value-at-Risk im vergangenen Jahr
    4. 8.4.8 Punkt 4Falls anwendbar, das verwendete Modell und die Inputs, die für die Berechnung des Value-at-Risk verwendet wurden (Kalkulationsmodell, Konfidenzintervall, Halteperiode, Länge der Datenhistorie)
    5. 8.5.8 Punkt 5Bei Verwendung des Value-at-Risk, Höhe des Leverage während der vergangenen Periode, berechnet aus der Summe der Nominalwerte der Derivate
  9. 9.Ziffer 9Angaben zur Vergütungspolitik:
    1. 9.1.9 Punkt einsdie Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgegliedert nach den von der Verwaltungsgesellschaft an ihre Mitarbeiter gezahlten festen und variablen Vergütungen, der Zahl der Begünstigten und gegebenenfalls allen direkt von dem OGAW selbst gezahlten Beträgen, einschließlich Anlageerfolgsprämien (Performance Fees);
    2. 9.2.9 Punkt 2die Gesamtsumme der gezahlten Vergütungen, aufgegliedert nach den in § 17a Abs. 1 genannten Kategorien von Mitarbeitern oder anderen Beschäftigten;die Gesamtsumme der gezahlten Vergütungen, aufgegliedert nach den in Paragraph 17 a, Absatz eins, genannten Kategorien von Mitarbeitern oder anderen Beschäftigten;
    3. 9.3.9 Punkt 3eine Beschreibung darüber, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendungen berechnet wurden;
    4. 9.4.9 Punkt 4das Ergebnis der in § 17c Abs. 1 Z 3 und 4 genannten Überprüfungen, einschließlich aller aufgetretenen Unregelmäßigkeiten;das Ergebnis der in Paragraph 17 c, Absatz eins, Ziffer 3 und 4 genannten Überprüfungen, einschließlich aller aufgetretenen Unregelmäßigkeiten;
    5. 9.5.9 Punkt 5wesentliche Änderungen an der angenommenen Vergütungspolitik.
In Kraft seit 18.03.2016 bis 31.12.9999
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