Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Art. 2 § 23d InvFG 1993 (weggefallen) seit 01.09.2011 weggefallen.
In Kraft seit 01.09.2011 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 2 § 23d InvFG 1993
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 2 § 23d InvFG 1993 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 2 § 23d InvFG 1993