Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Art. 79 HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2016 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 79 HVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 79 HVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 79 HVG