Art. 1 § 98i HVG (weggefallen)

HVG - Heeresversorgungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.07.2024
Art. 1 § 98i HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2016 bis 31.12.9999
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