Art. 2 § 1 HEFG (weggefallen)

HEFG - Hafeneinrichtungen-Förderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Art. 2 § 1 HEFG seit 31.12.2018 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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