Der Bürgermeister wird vom Gemeinderat mit unbedingter Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Erreicht keiner der Bewerber die unbedingte Mehrheit, so ist ein zweiter Wahlgang vorzunehmen, bei dem dann der Bewerber gewählt ist, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
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