Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die §§ 91 Abs. 1 und 193 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 169/2002 treten mit 1. März 2003, jedoch nicht vor dem vierten der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 169/2002 folgenden Monatsersten, in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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