Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz eins§ 86 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 35/2001 tritt rückwirkend mit 1. März 2001 in Kraft.Paragraph 86, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2001, tritt rückwirkend mit 1. März 2001 in Kraft.
(2)Absatz 2§ 91a tritt rückwirkend mit Ablauf des 28. Februar 2001 außer Kraft.Paragraph 91 a, tritt rückwirkend mit Ablauf des 28. Februar 2001 außer Kraft.
In Kraft seit 08.08.2001 bis 31.12.9999
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