Getreidemüller-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen (GM-V) Fundstelle

GM-V - Getreidemüller-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das Handwerk der Getreidemüller (Getreidemüller-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 52/2003

Änderung

idF:

BGBl. II Nr. 399/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

In Kraft seit 22.11.2008 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Getreidemüller-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen (GM-V) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Getreidemüller-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen (GM-V) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Getreidemüller-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen (GM-V) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Getreidemüller-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen (GM-V) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Getreidemüller-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen (GM-V) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis GM-V Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 1 GM-V