§ 65 GHV 2007 Übergangsbestimmungen

GHV 2007 - Geflügelhygieneverordnung 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Zugelassene Laboratorien gemäß § 2 Z 18 der Geflügelhygieneverordnung 2000 sind bis zum 1. März 2008 einem zugelassenen Labor gemäß dieser Verordnung gleichzuhalten, auch wenn sie nicht akkreditiert sind.

In Kraft seit 01.05.2007 bis 31.12.9999
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