Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch Verordnung nähere Bestimmungen über
1.Ziffer einsdie Pflichten des Betriebsinhabers nach einem schweren Unfall,
2.Ziffer 2das Sicherheitskonzept,
3.Ziffer 3das Sicherheitsmanagementsystem
4.Ziffer 4den Sicherheitsbericht und
5.Ziffer 5den internen Notfallplan
zu erlassen.
In Kraft seit 10.07.2015 bis 31.12.9999
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