Alle Dienststellen der Gebietskörperschaften mit behördlichem Aufgabenbereich, alle Österreichischen Gesundheitskassen und das Arbeitsmarktservice sind verpflichtet, die entweder von ihnen selbst wahrgenommenen oder sonst zu ihrer Kenntnis gelangten Finanzvergehen der nächsten Finanzstrafbehörde mitzuteilen.
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