Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) Fundstelle

EU-JZG - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 17.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 182/2023
  3. § 0 gültig von 29.05.2021 bis 16.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2021
  4. § 0 gültig von 01.06.2020 bis 28.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2020
  5. § 0 gültig von 16.05.2018 bis 31.05.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2018
  6. § 0 gültig von 01.01.2017 bis 15.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 121/2016
  7. § 0 gültig von 30.12.2014 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2014
  8. § 0 gültig von 07.08.2013 bis 29.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 175/2013
  9. § 0 gültig von 28.12.2011 bis 06.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2011
  10. § 0 gültig von 01.01.2008 bis 27.12.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2007
  11. § 0 gültig von 30.06.2007 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2007
  12. § 0 gültig von 01.05.2004 bis 29.06.2007

I. Hauptstückrömisch eins. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.Paragraph eins,

Anwendungsbereich

§ 2.Paragraph 2,

Begriffsbestimmungen

II. Hauptstückrömisch II. Hauptstück
Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten

Erster Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen

§ 3.Paragraph 3,

Grundlagen

§ 4.Paragraph 4,

Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls

Zweiter Abschnitt
Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

§ 5.Paragraph 5,

Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger

§ 5aParagraph 5 a,

Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen Unionsbürger

§ 6.Paragraph 6,

Österreichischer Tatort

§ 7.Paragraph 7,

Österreichische Gerichtsbarkeit

§ 8.Paragraph 8,

Entscheidungen dritter Staaten oder internationaler Gerichte

§ 9.Paragraph 9,

Strafunmündige

§ 10.Paragraph 10,

Verjährung und Amnestie

§ 11.Paragraph 11,

Abwesenheitsurteile

§ 12.Paragraph 12,

Fiskalische strafbare Handlungen

Dritter Abschnitt
Verfahren zur Bewilligung der Übergabe

§ 13.Paragraph 13,

Zuständigkeit

§ 14.Paragraph 14,

Geschäftsverkehr

§ 15.Paragraph 15,

Vorrang der Übergabe

§ 16.Paragraph 16,

Einleitung des Übergabeverfahrens

§ 16aParagraph 16 a,

Rechtsbelehrung

§ 17.Paragraph 17,

Anbot der Übergabe

§ 18.Paragraph 18,

Übergabehaft

§ 19.Paragraph 19,

Prüfung des Europäischen Haftbefehls

§ 19aParagraph 19 a,

Vernehmung oder bedingte Übergabe vor Entscheidung über die Übergabe

§ 20.Paragraph 20,

Vereinfachte Übergabe

§ 21.Paragraph 21,

Entscheidung über die Übergabe

§ 22.Paragraph 22,

Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten

§ 23.Paragraph 23,

Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen

§ 24.Paragraph 24,

Durchführung der Übergabe

§ 25.Paragraph 25,

Aufschub der Übergabe

§ 26.Paragraph 26,

Bedingte Übergabe

(Anm.: § 27Paragraph 27,

aufgehoben durch BGBl. I Nr. 94/2021)aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2021,)

§ 27a.Paragraph 27 a,

Nachträgliches Übergabeverfahren

§ 28.Paragraph 28,

Kosten

Vierter Abschnitt
Erwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

§ 29.Paragraph 29,

Fahndung

§ 30.Paragraph 30,

Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls

§ 30aParagraph 30 a,

Recht auf einen Verteidiger

§ 31.Paragraph 31,

Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung

Fünfter Abschnitt
Durchlieferung

§ 32.Paragraph 32,

Zulässigkeit der Durchlieferung

§ 33.Paragraph 33,

Durchlieferung österreichischer Staatsbürger

§ 33aParagraph 33 a,

Durchlieferung von Unionsbürgern

§ 34.Paragraph 34,

Durchlieferungsunterlagen

§ 35.Paragraph 35,

Entscheidung über die Durchlieferung

§ 36.Paragraph 36,

Erwirkung der Durchlieferung

§ 37.Paragraph 37,

Kosten der Durchlieferung

(Anm.: § 38Paragraph 38,

aufgehoben durch Art. 4 Z 24, BGBl. I Nr. 20/2020)aufgehoben durch Artikel 4, Ziffer 24,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2020,)

III. Hauptstückrömisch III. Hauptstück
Anerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen

Erster Abschnitt
Vollstreckung ausländischer Freiheitsstrafen und vorbeugender Maßnahmen (Anm.: Vollstreckung von Freiheitsstrafen und mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen)Anmerkung, Vollstreckung von Freiheitsstrafen und mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen)

Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Urteilen anderer Mitgliedstaaten (Anm.: Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten)Anmerkung, Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten)

§ 39.Paragraph 39,

Voraussetzungen

§ 40.Paragraph 40,

Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 40a.Paragraph 40 a,

Zuständigkeit

§ 41.Paragraph 41,

Haft zur Sicherung der Vollstreckung

§ 41a.Paragraph 41 a,

Verfahren

§ 41b.Paragraph 41 b,

Entscheidung

§ 41c.Paragraph 41 c,

Aufschub der Entscheidung über die Vollstreckung

§ 41d.Paragraph 41 d,

Fristen für die Entscheidung

§ 41e.Paragraph 41 e,

Spezialität

§ 41f.Paragraph 41 f,

Einstellung der Vollstreckung

§ 41g.Paragraph 41 g,

Verständigung des Ausstellungsstaats

§ 41h.Paragraph 41 h,

Kosten

§ 41i.Paragraph 41 i,

Durchbeförderung

§ 41j.Paragraph 41 j,

Fälle des Europäischen Haftbefehls

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 42.Paragraph 42,

Voraussetzungen

§ 42a.Paragraph 42 a,

Rolle des Anstaltsleiters

§ 42b.Paragraph 42 b,

Befassung eines anderen Mitgliedstaats

§ 42c.Paragraph 42 c,

Widerruf der Befassung

§ 42d.Paragraph 42 d,

Vollstreckung im Inland

§ 42e.Paragraph 42 e,

Durchführung der Überstellung

§ 42f.Paragraph 42 f,

Zustimmung zur Verfolgung und Bestrafung wegen weiterer Straftaten (Anm.: Zustimmung zur Verfolgung, Verurteilung oder Strafvollstreckung wegen weiterer Straftaten)Anmerkung, Zustimmung zur Verfolgung, Verurteilung oder Strafvollstreckung wegen weiterer Straftaten)

§ 42g.Paragraph 42 g,

Erwirkung der Durchbeförderung

Erster Unterabschnitt
Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805

§ 43Paragraph 43,

Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen

§ 44Paragraph 44,

Erwirkung der Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen

Zweiter Unterabschnitt
Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen aus Dänemark und Irland

Zweiter Abschnitt
Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen der Mitgliedstaaten

§ 45.Paragraph 45,

Voraussetzungen

§ 46.Paragraph 46,

Zuständigkeit und Verfahren

§ 47.Paragraph 47,

Ablehnung der Vollstreckung

§ 48.Paragraph 48,

Aufschub der Vollstreckung

§ 49.Paragraph 49,

Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung

§ 50.Paragraph 50,

Verständigungspflicht

§ 51.Paragraph 51,

Geschäftsweg und Übersetzung

Dritter Abschnitt
Vollstreckung vermögensrechtlicher Anordnungen

Erster Unterabschnitt
Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805

§ 52Paragraph 52,

Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen

Zweiter Unterabschnitt

Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen der Mitgliedstaaten Dänemark und Irland

§ 52a.Paragraph 52 a,

Voraussetzungen

§ 52a1.Paragraph 52 a, eins,

Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 52b.Paragraph 52 b,

Zuständigkeit

§ 52c.Paragraph 52 c,

Verfahren

§ 52d.Paragraph 52 d,

Entscheidung

§ 52e.Paragraph 52 e,

Aufschub der Vollstreckung

§ 52f.Paragraph 52 f,

Vermögensrechtliche Anordnungen mehrerer Mitgliedstaaten

§ 52g.Paragraph 52 g,

Erlös aus der Vollstreckung

§ 52h.Paragraph 52 h,

Einstellung der Vollstreckung

§ 52i.Paragraph 52 i,

Verständigung des Entscheidungsstaates

§ 52j.Paragraph 52 j,

Kosten

Dritter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 52k.Paragraph 52 k,

Befassung eines anderen Mitgliedstaates

§ 52l.Paragraph 52 l,

Übermittlung einer vermögensrechtlichen Anordnung an mehrere Vollstreckungsstaaten

§ 52m.Paragraph 52 m,

Vollstreckung im Inland

§ 52n.Paragraph 52 n,

Verständigung des Vollstreckungsstaates

Vierter Abschnitt
Vollstreckung von Geldsanktionen

Erster Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 53.Paragraph 53,

Voraussetzungen

§ 53a.Paragraph 53 a,

Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 53b.Paragraph 53 b,

Zuständigkeit

§ 53c.Paragraph 53 c,

Verfahren

§ 53d.Paragraph 53 d,

Entscheidung

§ 53e.Paragraph 53 e,

Aufschub der Vollstreckung

§ 53f.Paragraph 53 f,

Erlös aus der Vollstreckung

§ 53g.Paragraph 53 g,

Ersatzfreiheitsstrafe

§ 53h.Paragraph 53 h,

Einstellung der Vollstreckung

§ 53i.Paragraph 53 i,

Verständigung des Entscheidungsstaates

§ 53j.Paragraph 53 j,

Kosten

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 53k.Paragraph 53 k,

Befassung eines anderen Mitgliedstaates

§ 53l.Paragraph 53 l,

Widerruf der Befassung

§ 53m.Paragraph 53 m,

Vollstreckung im Inland

(Anm.: Fünfter Abschnitt samt § 54 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 134/2011)Anmerkung, Fünfter Abschnitt samt Paragraph 54, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 134 aus 2011,)

IV. Hauptstückrömisch IV. Hauptstück
Europäische Ermittlungsanordnung, Rechtshilfe und sonstige Zusammenarbeit in Strafsachen

Erster Abschnitt
Europäische Ermittlungsanordnung

Erster Unterabschnitt
Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 55Paragraph 55,

Voraussetzungen

§ 55aParagraph 55 a,

Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 55bParagraph 55 b,

Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme

§ 55cParagraph 55 c,

Zuständigkeit

§ 55dParagraph 55 d,

Verfahren

§ 55eParagraph 55 e,

Entscheidung über die Vollstreckung

§ 55fParagraph 55 f,

Durchführung

§ 55gParagraph 55 g,

Überstellung inhaftierter Personen

§ 55hParagraph 55 h,

Durchführung einer Vernehmung mittels technischer Einrichtung zur Wort- und Bildübertragung oder im Wege einer Telefonkonferenz

§ 55iParagraph 55 i,

Durchführung einer kontrollierten Lieferung

§ 55jParagraph 55 j,

Verständigungspflichten

§ 55kParagraph 55 k,

Mitwirkung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter bei der Vollstreckung

§ 55lParagraph 55 l,

Übermittlung der Ermittlungsergebnisse und Beweismittel

§ 55mParagraph 55 m,

Kosten

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 56Paragraph 56,

Befassung eines anderen Mitgliedstaates

§ 56aParagraph 56 a,

Verständigung

§ 56bParagraph 56 b,

Nachträgliche Unzulässigkeit im Vollstreckungsstaat

Zweiter Abschnitt
Rechtshilfe und sonstige Zusammenarbeit in Strafsachen

Erster Unterabschnitt
Grundsätze

§ 57Paragraph 57,

Voraussetzungen

§ 57a.Paragraph 57 a,

Zustimmung zur Übermittlung von Daten und Ergebnissen einer Ermittlung durch die Sicherheitsbehörden oder Finanzstrafbehörden

§ 58Paragraph 58,

Ersuchen an Private

§ 59.Paragraph 59,

Rechtsstellung ausländischer Beamter und zivilrechtliche Verantwortlichkeit (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 28/2018)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2018,)

Zweiter Unterabschnitt
Vermeidung paralleler Verfahren

§ 59aParagraph 59 a,

Mitteilung über ein Verfahren im Inland an eine Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates

§ 59bParagraph 59 b,

Beantwortung einer Mitteilung einer Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates

§ 59cParagraph 59 c,

Aufnahme von Konsultationen

Dritter Unterabschnitt
Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen

§ 60.Paragraph 60,

Allgemeine Voraussetzungen

§ 61.Paragraph 61,

Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland

§ 62.Paragraph 62,

Informationsaustausch

Vierter Unterabschnitt
Eurojust

§ 63.Paragraph 63,

Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1727

§ 64.Paragraph 64,

Nationales Mitglied

§ 65.Paragraph 65,

Weiterübermittlung von personenbezogenen Daten durch Eurojust

§ 66.Paragraph 66,

Ersuchen an Eurojust

§ 67Paragraph 67,

Verständigungspflichten

(Anm.:

§ 68Paragraph 68, aufgehoben durch Art. 4 Z 39, BGBl. I Nr. 20/2020)aufgehoben durch Artikel 4, Ziffer 39,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2020,)

§ 68aParagraph 68 a,

Nationales Eurojust-Koordinierungssystem

Fünfter Unterabschnitt
Europäisches Justizielles Netz

§ 69.Paragraph 69,

Aufgaben und Ziele

§ 70.Paragraph 70,

Einrichtung von Kontaktstellen

Sechster Unterabschnitt
Kontrollierte Lieferung

§ 71.Paragraph 71,

Allgemeiner Grundsatz

§ 72.Paragraph 72,

Zuständigkeit und Verfahren

Siebenter Unterabschnitt
Verdeckte Ermittlungen

§ 73.Paragraph 73,

Voraussetzungen

§ 74.Paragraph 74,

Durchführung der verdeckten Ermittlung

Dritter Abschnitt
Besondere Formen der Zusammenarbeit

Erster Unterabschnitt

§ 75.Paragraph 75,

Zustellung von Verfahrensurkunden

Zweiter Unterabschnitt

§ 76.Paragraph 76,

Ersuchen um Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe

Dritter Unterabschnitt
Einholung von Strafregisterauskünften über Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten

§ 77.Paragraph 77,

Voraussetzungen

§ 78.Paragraph 78,

Inhalt und Form des Ersuchens

§ 79.Paragraph 79,

Geschäftsweg

§ 80.Paragraph 80,

Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten

V. Hauptstückrömisch fünf. Hauptstück
Überwachung justizieller Entscheidungen

Erster Abschnitt
Überwachung von Entscheidungen über Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen, und Folgeentscheidungen

Erster Unterabschnitt
Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 81Paragraph 81,

Voraussetzungen

§ 82Paragraph 82,

Unzulässigkeit der Überwachung

§ 83Paragraph 83,

Zuständigkeit

§ 84Paragraph 84,

Verfahren

§ 85Paragraph 85,

Entscheidung

§ 86Paragraph 86,

Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 87Paragraph 87,

Anpassung der Bewährungsmaßnahmen

§ 88Paragraph 88,

Fristen

§ 89Paragraph 89,

Aufschub der Entscheidung

§ 90Paragraph 90,

Folgeentscheidungen im Inland

§ 91Paragraph 91,

Rückübertragung und Folgeentscheidungen im Ausstellungsstaat

§ 92Paragraph 92,

Verständigung des Ausstellungsstaats in allen Fällen

§ 93Paragraph 93,

Wiederaufnahme des Verfahrens

§ 94Paragraph 94,

Kosten

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 95Paragraph 95,

Befassung eines anderen Mitgliedstaats

§ 96Paragraph 96,

Zurückziehung der Bescheinigung

§ 97Paragraph 97,

Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 97a.Paragraph 97 a,

Verständigung nach Übernahme der Überwachung durch den Vollstreckungsstaat

§ 98Paragraph 98,

Rückübertragung der Zuständigkeit (Anm.: Rückübertragung der Überwachung)Anmerkung, Rückübertragung der Überwachung)

§ 99Paragraph 99,

Verständigung des Vollstreckungsstaats im Falle der Zuständigkeit des Ausstellungsstaats für Folgeentscheidungen (Anm.: Verständigung des Vollstreckungsstaats nach Rückübertragung)Anmerkung, Verständigung des Vollstreckungsstaats nach Rückübertragung)

Zweiter Abschnitt
Überwachung von Entscheidungen über die Anwendung gelinderer Mittel

Erster Unterabschnitt
Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 100Paragraph 100,

Voraussetzungen

§ 101Paragraph 101,

Unzulässigkeit der Überwachung

§ 102Paragraph 102,

Zuständigkeit

§ 103Paragraph 103,

Verfahren

§ 104Paragraph 104,

Entscheidung

§ 105Paragraph 105,

Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 106Paragraph 106,

Anpassung der gelinderen Mittel

§ 107Paragraph 107,

Fristen

§ 108Paragraph 108,

Aufschub der Entscheidung

§ 109Paragraph 109,

Zuständigkeit für Folgeentscheidungen

§ 110Paragraph 110,

Auskunftsersuchen

§ 111Paragraph 111,

Verständigung des Anordnungsstaats

§ 112Paragraph 112,

unbeantwortete Verständigungen und Beendigung der Überwachung

§ 113Paragraph 113,

Übergabe des Betroffenen

§ 114Paragraph 114,

Kosten

Zweiter Unterabschnitt
Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 115Paragraph 115,

Befassung eines anderen Mitgliedstaats

§ 116Paragraph 116,

Zurückziehung der Bescheinigung

§ 117Paragraph 117,

Ersuchen um Fortsetzung der Überwachung

§ 118Paragraph 118,

Entscheidung über Folgemaßnahmen

§ 119Paragraph 119,

Wirkung der Übernahme der Überwachung

§ 120Paragraph 120,

Fortsetzung der Überwachung im Inland

§ 121Paragraph 121,

Verständigung des Vollstreckungsstaats

VI. Hauptstückrömisch VI. Hauptstück
Anerkennung Europäischer Schutzanordnungen in Strafsachen

Erster Abschnitt
Anerkennung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

§ 122Paragraph 122,

Voraussetzungen

§ 123Paragraph 123,

Antrag der geschützten Person (Anm.: Antrag der geschützten Person im Inland)Anmerkung, Antrag der geschützten Person im Inland)

§ 124Paragraph 124,

Unzulässigkeit der Anerkennung

§ 125Paragraph 125,

Zuständigkeit

§ 126Paragraph 126,

Verfahren

§ 127Paragraph 127,

Entscheidung

§ 128Paragraph 128,

Verständigungspflichten des Vollstreckungsstaates

§ 129Paragraph 129,

Rechtsfolgen eines Verstoßes im Vollstreckungsstaat

§ 130Paragraph 130,

Zuständigkeit des Anordnungsstaates

§ 131Paragraph 131,

Folgen einer Änderung der Europäischen Schutzanordnung

§ 132Paragraph 132,

Aufhebung der erteilten Anordnungen

§ 133Paragraph 133,

Kosten

Zweiter Abschnitt
Erwirkung der Anerkennung in einem anderen Mitgliedstaat

§ 134Paragraph 134,

Erlass einer Europäischen Schutzanordnung

§ 135Paragraph 135,

Befassung eines anderen Mitgliedstaates (Anm.: Befassung eines anderen Mitgliedstaats)Anmerkung, Befassung eines anderen Mitgliedstaats)

§ 136Paragraph 136,

Änderung oder Zurückziehung der Europäischen Schutzanordnung

§ 137Paragraph 137,

Beantwortung von Ersuchen

VII. Hauptstückrömisch VII. Hauptstück
Schluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

§ 138.Paragraph 138,

Verweisungen

§ 139.Paragraph 139,

Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung

§ 140.Paragraph 140,

Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen

§ 141Paragraph 141,

Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union

§ 142.Paragraph 142,

Vollziehung

Anhang I

Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird

Anhang II

Europäischer Haftbefehl

Anhang III

Bescheinigung nach Artikel 9 des Rahmenbeschlusses vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union

Anhang IV

Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe und Anlagen zur Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe

(Anm.: Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe samt Anlagen)Anmerkung, Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe samt Anlagen)

Anhang V

Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf EinziehungsentscheidungenBescheinigung nach Artikel 4, des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen

Anhang VI

Bescheinigung nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen

Anhang VII

Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen UnionBescheinigung nach Artikel 4, des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union

Anhang VIII

Formblatt zur Unterrichtung der verurteilten Person

Anhang IX

Formblatt nach den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 des Rahmenbeschlusses des Rates 2009/315/JI des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten

Anhang X

Formblatt nach Artikel 6 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen

Anhang XI

Formblatt nach Artikel 17 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen

Anhang XII

Formblatt nach Artikel 10 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft

Anhang XIII

Formblatt nach Artikel 19 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft

(Anm.: Anhang XIV aufgehoben durch Art. 4 Z 46, BGBl. I Nr. 20/2020)Anmerkung, Anhang römisch XIV aufgehoben durch Artikel 4, Ziffer 46,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2020,)

Anhang XV

Europäische Schutzanordnung nach Artikel 7 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über die Europäische Schutzanordnung (Anm.: Europäische Schutzanordnung nach Artikel 7 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Europäische Schutzanordnung)Anmerkung, Europäische Schutzanordnung nach Artikel 7 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Europäische Schutzanordnung)

Anhang XVI

Formblatt nach Artikel 12 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über die Europäische Schutzanordnung (Meldung eines Verstoßes gegen die aufgrund der Europäischen Schutzanordnung erlassene Maßnahme) (Anm.: Formblatt nach Artikel 12 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Europäische Schutzanordnung (Meldung eines Verstoßes gegen die aufgrund der Europäischen Schutzanordnung erlassene Maßnahme))Anmerkung, Formblatt nach Artikel 12 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Europäische Schutzanordnung (Meldung eines Verstoßes gegen die aufgrund der Europäischen Schutzanordnung erlassene Maßnahme))

Anhang XVII

Formblatt nach Artikel 5 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Europäische Ermittlungsanordnung)

Anhang XVIII

Formblatt nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Empfangsbestätigung für die Europäische Ermittlungsanordnung)

Anhang XIX

Formblatt nach Artikel 31 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Anm.: Formblatt nach Artikel 31 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Unterrichtung))Anmerkung, Formblatt nach Artikel 31 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Unterrichtung))
In Kraft seit 17.02.2024 bis 31.12.9999
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