Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) Fundstelle

EisbG - Eisenbahngesetz 1957

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2024
  3. § 0 gültig von 31.12.2021 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 231/2021
  4. § 0 gültig von 23.12.2020 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2020
  5. § 0 gültig von 23.07.2019 bis 22.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2019
  6. § 0 gültig von 27.11.2015 bis 22.07.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2015
  7. § 0 gültig von 28.05.2015 bis 26.11.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2015
  8. § 0 gültig von 17.12.2014 bis 27.05.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2013
  9. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 16.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2013
  10. § 0 gültig von 19.06.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2013
  11. § 0 gültig von 26.02.2013 bis 18.06.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2013
  12. § 0 gültig von 28.12.2011 bis 25.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2011
  13. § 0 gültig von 23.04.2010 bis 27.12.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2010
  14. § 0 gültig von 27.07.2006 bis 22.04.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2006
  15. § 0 gültig von 08.03.1957 bis 26.07.2006

1. Teil: Begriffsbestimmungen

§ 1.

Eisenbahnen

§ 1a.

Eisenbahninfrastrukturunternehmen

§ 1b.

Eisenbahnverkehrsunternehmen

§ 1c.

Integrierte Eisenbahnunternehmen

§ 1d.

Vertikal integriertes Unternehmen

§ 1e.

Internationale Gruppierung

§ 1f.

Stadt- und Vorortverkehr

§ 1g.

Regionalverkehr

§ 1h.

Internationaler Güterverkehr

§ 1i.

Grenzüberschreitender Personenverkehrsdienst

§ 2.

Öffentliche Eisenbahnen

§ 3.

Nicht-öffentliche Eisenbahnen

§ 4.

Hauptbahnen, Nebenbahnen

§ 5.

Straßenbahnen

§ 7.

Anschlussbahnen

§ 8.

Materialbahnen

§ 9.

Gemeinsame Sicherheitsmethoden

§ 9a.

Gemeinsame Sicherheitsziele

§ 9b.

Stand der Technik

§ 10.

Eisenbahnanlagen

§ 10a.

Eisenbahninfrastruktur

§ 10b.

Akteure

2. Teil: Zuständigkeiten und Aufgaben der Eisenbahnbehörden

§ 11.

Entscheidung über Vorfragen

§ 12.

Behördenzuständigkeit

§ 13.

Behördenaufgaben

§ 13a.

Jahresbericht

§ 13b.

Sicherheitsempfehlungen

3. Teil: Bau und Betrieb von Eisenbahnen, Bau und Betrieb von Schienenfahrzeugen auf Eisenbahnen und Verkehr auf Eisenbahnen

1. Hauptstück: Konzession

§ 14.

Erforderlichkeit der Konzession

§ 14a.

Konzessionsverfahren

§ 14b.

Betriebseröffnungsfrist, Konzessionsdauer

§ 14c.

Erwerb einer Eisenbahn

§ 14d.

Verlängerung der Konzessionsdauer

§ 14e.

Konzessionsentziehung

§ 14f.

Erlöschen der Konzession

2. Hauptstück: Verkehrsgenehmigung

§ 15.

Erforderlichkeit der Verkehrsgenehmigung

§ 15a.

Unterlagen zum Antrag

§ 15b.

Voraussetzungen

§ 15c.

Zuverlässigkeit

§ 15d.

Finanzielle Leistungsfähigkeit

§ 15e.

Fachliche Eignung

§ 15f.

Entscheidungspflicht

§ 15g.

Verkehrseröffnung

§ 15h.

Überprüfungen

§ 15i.

Entziehung, Einschränkung

§ 15j.

Mitteilungspflichten

§ 15k.

Erlöschen der Verkehrsgenehmigung

3. Hauptstück: Verkehrskonzession

§ 16.

Erforderlichkeit der Verkehrskonzession

§ 16a.

Unterlagen zum Antrag

§ 16b.

Voraussetzungen

§ 16c.

Verkehrseröffnungsfrist

§ 16d.

Überprüfungen

§ 16e.

Entziehung, Einschränkung

§ 16f.

Erlöschen der Verkehrskonzession

4. Hauptstück: Genehmigung für nicht-öffentliche Eisenbahnen

§ 17.

Erforderlichkeit der Genehmigung

§ 17a.

Genehmigungsverfahren

§ 17b.

Werksverkehr, beschränkt-öffentlicher Verkehr

§ 17c.

Anschlussbahnverzeichnis

5. Hauptstück: Rechte des Eisenbahnunternehmens

§ 18.

Bau- und Betriebsrechte

§ 18a.

Schutz vor nicht zumutbarer Konkurrenzierung

§ 18b.

Enteignungsrecht

§ 18c.

Duldungsrechte

§ 18d.

Schienenersatzverkehr

6. Hauptstück: Pflichten des Eisenbahnunternehmens

§ 19.

Vorkehrungen

§ 19a.

Regelmäßig wiederkehrende Überprüfungen

§ 19b.

Einstellung aus Sicherheitsgründen

§ 19c.

Meldepflicht bei Unfällen und Störungen

§ 19d.

Änderung der Zustelladresse, Zustellungsbevollmächtigter

§ 20.

Verkehrsanlagen, Wasserläufe

§ 20a.

Einfriedungen, Schutzbauten

§ 21.

Betriebsleiter

§ 21a.

Allgemeine Anordnungen an Eisenbahnbedienstete

§ 21b.

Selbständiges Führen und Bedienen eines Triebfahrzeuges

§ 21c.

Qualifizierte Tätigkeiten

§ 22a.

Tarife samt Bedingungen

§ 22a.

Entschädigungsbedingungen

§ 22b.

Bekanntgabe der Beförderungsbedingungen an die Schienen-Control GmbH

§ 22c.

Notfallpläne für die Hilfeleistungserbringung

§ 23.

Direkte Abfertigung, durchgehender Tarif

§ 24.

GemeinwirtschaftlicheVerpflichtungen

§ 25.

Genehmigungspflichtige Rechtsakte

§ 26.

Auskunftspflicht des Eisenbahnunternehmens

§ 27.

Erleichterungen

§ 28.

Einstellung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

§ 29.

Auflassung einer Eisenbahn

§ 30.

Eisenbahnaufsichtsorgane

§ 30a.

Vorhandensein gefährlicher Stoffe

7. Hauptstück: Bau, Veränderung und Inbetriebnahme von Eisenbahnanlagen, nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen Einrichtungen und Inbetriebnahme von Schienenfahrzeugen

1. Abschnitt: Eisenbahnrechtliche Baugenehmigung

§ 31.

Erforderlichkeit einer eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung

§ 31a.

Antrag

§ 31b.

Bauentwurf

§ 31c.

Mündliche Verhandlung

§ 31d.

Berührte Interessen

§ 31e.

Parteien

§ 31f.

Genehmigungsvoraussetzungen

§ 31g.

Bauausführungsfrist

§ 31h.

Höchstgerichtliche Aufhebung eines Baugenehmigungsbescheides

2. Abschnitt: Bauartgenehmigung

1. Unterabschnitt: Schienenfahrzeuge

§ 32.

Erforderlichkeit einer Bauartgenehmigung

§ 32a.

Antrag

§ 32b.

Genehmigungsvoraussetzungen

§ 32c.

Berechtigungen

§ 32d.

Befristung in der Bauartgenehmigung

§ 32e.

Befristete Erprobung von Schienenfahrzeugen

2. Unterabschnitt: Eisenbahnsicherungstechnische Einrichtungen

§ 33.

Zulässigkeit einer Bauartgenehmigung

§ 33a.

Antrag

§ 33b.

Genehmigungsvoraussetzungen

§ 33c.

Befristung in der Bauartgenehmigung

3. Abschnitt: Betriebsbewilligung

§ 34.

Erforderlichkeit der Betriebsbewilligung

§ 34a.

Verbindung mit anderen Genehmigungen

§ 34b.

Antrag

§ 35.

Erteilung der Betriebsbewilligung

§ 35a.

Betriebsaussetzung

4. Abschnitt: Genehmigungsfreie Vorhaben

§ 36.

 

8. Hauptstück: Sonstiges

§ 40.

Verzeichnis eisenbahntechnischer Fachgebiete

§ 40a.

Vorarbeiten

§ 40b.

Einlösungsrecht des Bundes

§ 41.

Ausländische Rechtsakte

§ 41b.

Bewertungsstelle

3a. Teil: Anrainerbestimmungen, Verhalten innerhalb von Eisenbahnanlagen

1. Hauptstück: Anrainerbestimmungen

§ 42.

Bauverbotsbereich

§ 43.

Gefährdungsbereich

§ 43a.

Feuerbereich

§ 44.

Beseitigung eines verbotswidrigen Zustandes

§ 45.

Beseitigung eingetretener Gefährdungen

2. Hauptstück: Verhalten innerhalb der Eisenbahnanlagen und in Schienenfahrzeugen

§ 46.

Verhalten innerhalb der Eisenbahnanlagen

§ 47.

Betreten hiefür nicht bestimmter Stellen von Eisenbahnanlagen

§ 47a.

Benützung nicht-öffentlicher Eisenbahnübergänge

§ 47b.

Bahnbenützende

3. Hauptstück: Sonstiges

§ 47c.

Schutzvorschriften

4. Teil: Kreuzungen mit Verkehrswegen, Eisenbahnübergänge

1. Hauptstück: Bauliche Umgestaltung von Verkehrswegen, Auflassung schienengleicher Eisenbahnübergänge

§ 48.

Anordnung der baulichen Umgestaltung und der Auflassung

2. Hauptstück: Schienengleiche Eisenbahnübergänge

§ 49.

Sicherung und Verhalten bei Annäherung und Übersetzung

§ 50.

Bildverarbeitende technische Einrichtungen

5. Teil: Verknüpfung von Schienenbahnen

§ 53a.

Anschluss und Mitbenützung

§ 53b.

Behandlung von Anschluss- und Mitbenützungsbegehren

§ 53c.

Beschwerde an die Schienen-Control Kommission

§ 53d.

Vorlage von Verträgen

§ 53f.

Wettbewerbsaufsicht

6. Teil: Regulierung des Schienenverkehrsmarktes

1. Hauptstück: Allgemeines

§ 54.

Zweck

§ 54a.

Ausnahmen vom Geltungsbereich des 6. Teiles

§ 55.

Trennungsmaßnahmen

§ 55a.

Leitstrategie für den Ausbau und die effektive Nutzung der Eisenbahninfrastruktur

§ 55b.

Finanzierungsverträge zur Eisenbahninfrastruktur

§ 55c.

Unabhängigkeit des Eisenbahninfrastrukturunternehmens

§ 55d.

Unabhängigkeit bei den wesentlichen Funktionen

§ 55e.

Unparteilichkeit hinsichtlich Verkehrsmanagement und Instandhaltungsplanung

§ 55f.

Finanzielle Transparenz

§ 55g.

Auslagerung von Funktionen und Arbeiten des Eisenbahninfrastrukturunternehmens

§ 55h.

Wahrnehmung von Funktionen durch verschiedene Eisenbahninfrastrukturunternehmen

§ 55i.

Kooperationsvereinbarungen mit Eisenbahnverkehrsunternehmen

§ 55j.

Koordinierung

§ 55k.

Europäisches Netzwerk der Infrastrukturbetreiber

2. Hauptstück: Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, zu Serviceeinrichtungen und -leistungen

1. Abschnitt: Allgemeines

§ 56.

Zugang zur Eisenbahninfrastruktur

§ 57.

Zugangsberechtigte

§ 57a.

Fahrwegkapazitätsberechtigte

§ 57b.

Anforderungen an Fahrwegkapazitätsberechtigte

§ 57c.

Bedienungsverbot bei Personenverkehrsdiensten

§ 58.

Mindestzugangspaket

§ 58a.

Serviceeinrichtungen

§ 58b.

Zugang zu Serviceeinrichtungen, Gewährung von Serviceleistungen

§ 59.

Schienennetz-Nutzungsbedingungen

§ 60.

Entziehung von Zugtrassen

§ 62.

Zuweisungsstelle

§ 62a.

Betreiber einer Serviceeinrichtung

§ 62b.

Entgelterhebende Stelle

2. Abschnitt: Zuweisung von Fahrwegkapazität

§ 63.

Zuweisungsgrundsätze

§ 63a.

Nutzungsbeschränkung zugunsten bestimmter Arten von Eisenbahnverkehrsdiensten (Anm. 1)

§ 64.

Rahmenregelung

§ 64a.

Zusammenarbeit von Zuweisungsstellen

§ 65.

Netzfahrplanerstellung

§ 65a.

Fahrwegkapazität für regelmäßige Instandhaltungsarbeiten

§ 65b.

Koordinierungsverfahren

§ 65c.

Überlastete Eisenbahninfrastruktur

§ 65d.

Kapazitätsanalyse

§ 65e.

Plan zur Erhöhung der Fahrwegkapazität

§ 65f.

Verlangen nach Aufgabe von Zugtrassen

§ 66.

Sondermaßnahmen bei Störungen

3. Abschnitt: Wegeentgelte und Dienstleistungsentgelte

1. Unterabschnitt: Entgeltgrundsätze für das Wegeentgelt

§ 67.

Kosten des Zugbetriebes

§ 67a.

Entgeltbestandteile für Kapazitätsengpässe

§ 67b.

Umweltbezogene Auswirkungen des Zugbetriebes

§ 67c.

Gemittelte Festsetzung des Wegeentgeltes

2. Unterabschnitt: Ausnahme von den Entgeltgrundsätzen für das Wegeentgelt

§ 67d.

Volle Kostendeckung der Wegeentgelte

§ 67e.

Höhere Wegeentgelte für bestimmte Eisenbahninfrastrukturen

§ 67f.

Wegeentgeltregel für bestimmte Eisenbahnkorridore

§ 67g.

Vergleichbarkeit der Wegeentgelte

3. Unterabschnitt: Sonstiges

§ 67h.

Leistungsabhängige Wegeentgeltbestandteile

§ 67i.

Entgelt für nicht genutzte Fahrwegkapazität

§ 67j.

Entgelte für Instandhaltung

§ 68.

Festsetzung der Wegeentgelte

§ 68a.

Verhandlungen über die Höhe des Wegeentgeltes

§ 69.

Entrichtung der Wegeentgelte

§ 69a.

Wegeentgeltnachlässe

§ 69b.

Dienstleistungsentgelte

§ 69c.

Informations- und Nachweispflichten

§ 70.

Zusammenarbeit bei schienennetzübergreifenden Wegeentgeltregelungen

4. Abschnitt: Behandlung von Begehren, Beschwerde

§ 70a.

Rechtsform

§ 71.

Behandlung von Begehren auf Fahrwegkapazitätszuweisung und Gewährung des Mindestzugangspaketes

§ 71a.

Behandlung von Begehren auf Zugang zu Serviceeinrichtungen und Gewährung von Serviceleistungen

§ 72.

Beschwerde gegen die Zuweisungsstelle

§ 73.

Beschwerde gegen einen Betreiber von Serviceeinrichtung

§ 73a.

Vorlage von Verträgen und Urkunden

5. Abschnitt: Wettbewerbsüberwachung, Marktbeobachtung

§ 74.

Überwachung des Wettbewerbs

§ 74a.

Marktbeobachtung

6a. Teil: Zugang auf anderen Eisenbahnen

§ 75a.

Zugangsrechte auf anderen Eisenbahnen

§ 75b.

Freiwillig eingeräumter Zugang

6b. Teil: Schulungseinrichtungen

§ 75c.

Zugang zu Schulungseinrichtungen

§ 75d.

Prüfung, Zeugnisse

§ 75e.

Beschwerde an die Schienen-Control Kommission

6c. Teil: Schienen-Control GmbH

§ 76.

Gründung der Schienen-Control GmbH

§ 77.

Aufgaben der Schienen-Control GmbH

§ 78.

Verfahrensvorschrift

§ 78a.

Außergerichtliche Streitbeilegung mit Kunden

§ 78b.

Unwirksamkeitserklärung durch die Schienen-Control Kommission

§ 78c.

Tätigkeitsbericht

§ 78d.

Auskunftspflichten

§ 79.

Aufsicht

§ 79a.

Erklärung der Geschäftsführer

§ 79b.

Berufsverbot

§ 80.

Aufwand der Schienen-Control GmbH

7. Teil: Regulierungsbehörde

§ 81.

Einrichtung der Schienen-Control Kommission

§ 82.

Zusammensetzung der Schienen-Control Kommission

§ 82a.

Erklärung der Mitglieder und Ersatzmitglieder

§ 82b.

Berufsverbot

§ 83.

Beschlussfassung und Geschäftsordnung

§ 84.

Verfahrensvorschrift

§ 84a.

Auskunftspflichten

§ 84b.

Konsultierung von Nutzern

§ 84c.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

§ 84d.

Kundmachung von Verordnungen der Schienen-Control Kommission

§ 85.

Kosten und Entschädigung der Mitglieder

8. Teil: Interoperabilität

1. Hauptstück: Geltungsbereich, Zweck

§ 86.

Geltungsbereich

§ 87.

Zweck

2. Hauptstück: Interoperabilität des Eisenbahnsystems

1. Abschnitt: Allgemeines

§ 88.

Interoperabilität

§ 89.

Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)

§ 90.

Grundlegende Anforderungen

§ 91.

Aufrüstung

§ 92.

Erneuerung

§ 93.

Bereitstellung von Daten

2. Abschnitt: Interoperabilitätskomponenten

§ 94.

Begriffsbestimmung

§ 95.

Inverkehrbringen von Interoperabilitätskomponenten

§ 96.

Konformität und Gebrauchstauglichkeit

§ 97.

EG-Erklärung

§ 98.

Unrichtige EG-Erklärung

3. Abschnitt: Teilsysteme

§ 99.

Begriffsbestimmung

§ 100.

Erfüllung der grundlegenden Anforderungen

§ 101.

Nichtanwendbarkeit der TSI

§ 102.

Verfahren zur Ausstellung der EG-Prüferklärung

§ 103.

Nichtübereinstimmung von Teilsystemen mit grundlegenden Anforderungen

4. Abschnitt: Inbetriebnahme ortsfester technischer Einrichtungen

§ 104.

Erforderlichkeit einer Genehmigung zur Inbetriebnahme

§ 105.

Antrag

§ 106.

Ermittlungsverfahren und Bescheiderlassung

§ 107.

Entscheidung über eine Genehmigungspflicht bei Erneuerung oder Aufrüstung

§ 108.

Harmonisierte Einführung des „Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems“ (ERTMS)

5. Abschnitt: Mobile Teilsysteme

§ 109.

Inverkehrbringen

6. Abschnitt: Schienenfahrzeuge

§ 110.

Genehmigung für das Inverkehrbringen, Fahrzeugtypengenehmigung

§ 111.

Dateneingabe in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen

§ 112.

Prüfung vor Nutzung eines genehmigten Schienenfahrzeuges

§ 113.

Nichterfüllung grundlegender Anforderungen

3. Hauptstück: Europäisches Fahrzeugeinstellungsregister

§ 114.

Registrierung von Schienenfahrzeugen

§ 115.

Europäische Fahrzeugnummer

§ 116.

Eintragungsverfahren

§ 117.

Auskünfte über Daten und Angaben

4. Hauptstück: Infrastrukturregister

§ 118.

9. Teil: Triebfahrzeugführer

1. Hauptstück: Allgemeines

§ 124.

Triebfahrzeugführer

§ 125.

Anwendungsbereich

§ 126.

Voraussetzung zum Führen eines Triebfahrzeuges

§ 127.

Ausländische Fahrerlaubnisse

2. Hauptstück: Fahrerlaubnis

§ 128.

Wesen der Fahrerlaubnis

§ 129.

Voraussetzungen

§ 130.

Zuständigkeit

§ 131.

Antragsunterlagen für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis

§ 132.

Physische Eignung

§ 133.

Arbeitspsychologische Eignung

§ 134.

Allgemeine Fachkenntnisse

§ 135.

Ausstellung, Inhalt und Merkmale der Fahrerlaubnis

§ 136.

Erneuerung der Fahrerlaubnis

§ 137.

Ausstellung eines Duplikates der Fahrerlaubnis

§ 138.

Aktualisierung der Fahrerlaubnis

§ 139.

Überprüfungen

§ 140.

Entzug und Aussetzung der Fahrerlaubnis

3. Hauptstück: Bescheinigung

§ 141.

Ausweis der Triebfahrzeuge und Eisenbahnen

§ 142.

Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung

§ 143.

Ausstellung, Inhalt und Merkmale der Bescheinigung

§ 144.

Verfahren

§ 145.

Fachkenntnisse, Sprachkenntnisse

§ 146.

Unternehmensinterne Überprüfungen

§ 147.

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

§ 147a.

Behördliche Überprüfung

4. Hauptstück: Sachverständige

§ 148.

Bestellung sachverständiger Prüfer

§ 149.

Verzeichnis der sachverständigen Prüfer

§ 150.

Begutachtungsbefugnis

§ 150a.

Überprüfung, Einschränkung der Begutachtungsbefugnis, Widerruf der Bestellung

5. Hauptstück: Ausbildung

§ 151.

Ausbildungsmethode

§ 152.

Triebfahrzeugführer-Schulungseinrichtung

§ 153.

Zugang zur Triebfahrzeugführer-Schulungseinrichtung

§ 154.

Beschwerde an die Schienen-Control Kommission

§ 155.

Ersatz der Ausbildungskosten

§ 155a.

Überprüfung, Einschränkung und Einstellung des Schulungsbetriebes

6. Hauptstück: Fahrerlaubnis-Register

§ 156.

Errichtung und Führung

§ 157.

Inhalt

§ 158.

Auskunft über Daten und Angaben

7. Hauptstück: Bescheinigungs-Register

§ 159.

Errichtung und Führung

§ 160.

Inhalt

§ 161.

Auskunft über Daten und Angaben

8.

Hauptstück: Triebfahrzeugführerangelegenheiten mit Auslandsbezug

§ 162.

Ausländische Fahrerlaubnis

§ 163.

Inländische Fahrerlaubnis

§ 164.

Ausländische Bescheinigung

§ 165.

Inländische Bescheinigung

9. Hauptstück: Sonstiges

§ 166.

Unabhängige Beurteilung

§ 167.

Überwachung im Rahmen eines Systems von Qualitätsnormen

10. Teil: Benannte Stellen, Bestimmte Stellen und akkreditierte interne Stellen

1. Hauptstück: Benannte Stellen

1. Abschnitt: Begriffsbestimmungen

§ 168.

 

2. Abschnitt: Anforderungen für die Benennung einer Konformitätsbewertungsstelle

§ 169.

Allgemeine Anforderungen

§ 170.

Haftpflichtversicherung

§ 171.

Vorkehrungen

3. Abschnitt: Benennung

§ 172.

Verfahren

§ 173.

Angaben

§ 174.

Aufnahme der Tätigkeit

§ 175.

Einschränkung, Aussetzung oder Widerruf einer Benennung

4. Abschnitt: Pflichten einer benannten Stelle

§ 176.

Tätigkeiten

§ 177.

Unparteilichkeit

§ 178.

Mitarbeiter

§ 179.

Zweigunternehmen, Vergabe von Unteraufträgen

§ 180.

Bereitstellung von Informationen

§ 181.

Mitwirkungspflichten

§ 182.

Beteiligung an einer sektoralen Gruppe

2. Hauptstück: Bestimmte Stellen

§ 183.

 

3. Hauptstück: Akkreditierte interne Stelle

§ 184.

 

11. Teil: Spezielle Sicherheitsbestimmungen

1. Hauptstück: Geltungsbereich

§ 185.

 

2. Hauptstück: Nationale Sicherheitsvorschriften

§ 186.

Begriffsbestimmungen

§ 187.

Erlassung nationaler Sicherheitsvorschriften

3. Hauptstück: Sicherheitsmanagementsystem

§ 188.

Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems

§ 189.

Dokumentation des Sicherheitsmanagementsystems

§ 190.

Inhalt des Sicherheitsmanagementsystems

§ 191.

Grundelemente des Sicherheitsmanagementsystems

§ 192.

Hilfe für Unfallopfer

§ 193.

Sicherheitsbericht

4. Hauptstück: Einheitliche Sicherheitsbescheinigung

§ 194.

Erforderlichkeit

§ 195.

Ausstellung, Aktualisierung und Erneuerung

§ 196.

Einschränkung oder Widerruf

§ 196a.

Mitteilungspflicht der Behörde

§ 197.

Überprüfung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen

5. Hauptstück: Sicherheitsgenehmigung

§ 198.

Erforderlichkeit einer Sicherheitsgenehmigung

§ 199.

Antrag

§ 200.

Genehmigungsvoraussetzungen

§ 201.

Gültigkeit und Erneuerung der Sicherheitsgenehmigung

§ 202.

Aktualisierung der Sicherheitsgenehmigung

§ 203.

Widerruf, Einschränkung

§ 204.

Mitteilungspflicht der Behörde

§ 205.

Entscheidungspflicht

§ 206.

Überprüfung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen

6. Hauptstück: Instandhaltung von Schienenfahrzeugen

§ 207.

Zuweisung einer für die Instandhaltung zuständigen Stelle

§ 208.

Aufgabe einer für die Instandhaltung zuständigen Stelle

§ 209.

Instandhaltungssystem

§ 210.

Funktionen des Instandhaltungssystems

§ 211.

Zertifizierung des Instandhaltungssystems für Güterwagen (Anm.: Zertifizierung des Instandhaltungssystems)

7. Hauptstück: Risikobegrenzung

§ 212.

Maßnahmen

§ 213.

Kenntnis eines Sicherheitsrisikos

§ 214.

Austausch von Schienenfahrzeugen

12. Teil: Aufsicht

§ 215.

Sicherheitsmanagementsystem

§ 216.

Mitteilungspflichten

§ 217.

Arbeits-, Fahr- und Ruhezeiten der Triebfahrzeugführer

§ 218.

Antrag auf Einschränkung oder Widerruf einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung

§ 219.

Schwerwiegendes Sicherheitsrisiko

§ 220.

Teilsystems

§ 221.

Sonstige Aufsichtstätigkeiten

§ 222.

Befugnisse im Rahmen der Aufsicht

§ 223.

Ankündigung vor Wahrnehmung bestimmer Aufsichtsbefugnisse

§ 224.

Herstellung eines rechtskonformen Zustandes

13. Teil: Schlussbestimmungen

1. Hauptstück: Strafen, Verwalterbestellung

§ 225.

 

§ 226.

 

§ 227.

 

§ 228.

 

§ 229.

 

§ 230.

 

§ 231.

 

§ 232.

 

§ 232a.

 

§ 233.

 

2. Hauptstück: Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften, Verweisungen

§ 234.

Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 235.

Bezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Union

§ 236.

Verweisungen

§ 237.

Personenbezogene Bezeichnungen

3. Hauptstück: Übergangsbestimmungen, Vollziehung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 238.

Übergangsbestimmungen zum Bundesgesetz BGBl. Nr. 60/1957

§ 239.

Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 38/2004

§ 240.

Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 125/2006

§ 241.

Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 25/2010

§ 242.

Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 96/2013

§ 243.

Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 143/2020

§ 243a.

Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 115/2024

§ 244.

Vollziehung

§ 245.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(________________________

Anm. 1: In Art. 1 Z 2 der Novelle BGBl. I Nr. 231/2021 lautet die Novellierungsanweisung: „Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 163 folgender Eintrag eingefügt:“)Anmerkung 1: In Artikel eins, Ziffer 2, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 231 aus 2021, lautet die Novellierungsanweisung: „Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu Paragraph 163, folgender Eintrag eingefügt:“)

In Kraft seit 20.07.2024 bis 31.12.9999
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