Benannte Stellen sind für die im 8. Teil vorgesehenen Prüfungen und Bewertungen
1.Ziffer einsaufgrund des Akkreditierungsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 28/2012, heranzuziehende akkreditierte, gemäß § 172 benannte Konformitätsbewertungsstellen mit Sitz in Österreich oderaufgrund des Akkreditierungsgesetzes 2012, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2012,, heranzuziehende akkreditierte, gemäß Paragraph 172, benannte Konformitätsbewertungsstellen mit Sitz in Österreich oder
2.Ziffer 2sonstige heranzuziehende Stellen mit Sitz außerhalb Österreichs, die die Europäische Kommission in einem Verzeichnis der im Rahmen der Richtlinie (EU) 2016/797 benannten Stellen veröffentlicht hat.
In Kraft seit 31.12.2021 bis 31.12.9999
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