Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024
Für die Übermittlung von Angaben zu den von ihr erteilten Fahrzeugtypgenehmigungen zwecks Eintragung in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen ist die Behörde zuständig.
In Kraft seit 23.12.2020 bis 31.12.9999
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