Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
§ 5 EheG (weggefallen) seit 01.07.1945 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.1945 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 5 EheG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 EheG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 5 EheG