Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Diese Verordnung tritt mit 8. April 2013 in Kraft. Ab diesem Tag können Dokumente im Sinne des § 14a Abs. 1 VfGG durch Anwendung eines Verfahrens im Sinne des § 1 Abs. 1 elektronisch eingebracht bzw. übermittelt werden.
In Kraft seit 08.04.2013 bis 31.12.9999
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