Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie stellt sicher, dass
1. | die tatsächliche Umsetzung der Durchlaufstelle durch die Bundesrechenzentrum GmbH den Spezifikationen zur Durchlaufstelle entspricht, | |||||||||
2. | jene Dienste, die von der Durchlaufstelle für die Ausführung in der Client-Software der jeweiligen Benutzer zur Verfügung gestellt werden, für einen Client-Administrator verifizierbar ist (Signatur) und der Schnittstellendefinition zur Durchlaufstelle entspricht, | |||||||||
3. | nur eine auditierte schnittstellenkonforme Software der Durchlaufstelle eine richtige Datenübertragung ermöglicht, | |||||||||
4. | nur authentifizierte Anwender ihre öffentlichen Schlüssel in der Durchlaufstelle eindeutig zu ihrer jeweiligen Institution zugehörig hinterlegen können und | |||||||||
5. | jede Änderung der Durchlaufstelle einer Re-Auditierung zum Zweck der Sicherstellung der Verifizierbarkeit der Echtheit der Software durch die Endnutzer unterliegt. |
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