Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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