Art. 6 BO für Wien

BO für Wien - Bauordnung für Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Bestimmungen des Wiener Garagengesetzes 1957, LGBl. Nr. 22, in der Fassung des Gesetzes vom 22. November 1974, LGBl. Nr. 7/1975, und des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm, LGBl. Nr. 16/1973, bleiben durch die Bestimmungen der Bauordnungsnovelle 1976 unberührt.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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