Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 6. März 1996, mit der Ausnahmen von der Sonntagsruhe und von der Feiertagsruhe festgelegt werden, LGBl. Nr. 28, außer Kraft.
In Kraft seit 01.05.1997 bis 31.12.9999
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