Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Bestimmungen des § 1 finden keine Anwendung auf. Rechtsvorschriften, die nach dem 31. Dezember 1964 wiederverlautbart wurden;
Rechtsvorschriften, die in der Anlage angeführt sind.
In Kraft seit 21.06.1996 bis 31.12.9999
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