§ 1 Bgld. RBG § 1

Bgld. RBG - Burgenländisches Rechtsbereinigungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Auf der Stufe von Landesverfassungsgesetzen oder einfachen Landesgesetzen in Geltung stehende Rechtsvorschriften, die vor dem 1. Jänner 1965 in Kraft getreten sind, werden, soweit in § 2 nicht anderes bestimmt wird, mit 1. Juni 1996 aufgehoben. Die Aufhebung umfaßt diese Rechtsvorschriften in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung.

In Kraft seit 21.06.1996 bis 31.12.9999
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